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01.04.2021
Maskenpflicht in Mehrfamilienhäusern
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Liebe Mieterinnen und Mieter,
wir weisen darauf hin, dass gemäß der neuen Allgemeinverfügung der Region Hannover nunmehr die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf gemeinschaftlich genutzten Flächen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Parteien besteht. Insbesondere Eingangsbereiche, Flure, Aufzüge, Treppenhäuser, Wasch- oder Trockenräume und Fahrradschuppen gehören dazu.
Bleiben Sie gesund!