Verschmelzung
Verschmelzung der OSTLAND Wohnungsgenossenschaft eG mit der Baugenossenschaft Oberricklingen eG
Die OSTLAND Wohnungsgenossenschaft eG und die Baugenossenschaft Oberricklingen eG haben ihre Verschmelzung beschlossen. Nachdem die Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft Oberricklingen am 25. Juni 2026 zugestimmt hat, hat auch die Vertreterversammlung der OSTLAND am 2. Juli 2026 dem Zusammenschluss zugestimmt.
Die Verschmelzung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2026 und wird mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister rechtswirksam.
Uns ist wichtig, unsere Mitglieder sowie Mieterinnen und Mieter auch weiterhin transparent über die Hintergründe und Auswirkungen der Verschmelzung zu informieren. Deshalb haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Häufige Fragen zur geplanten Verschmelzung
Warum haben sich die OSTLAND und die Baugenossenschaft Oberricklingen für eine Verschmelzung entschieden?
Warum haben sich die OSTLAND und die Baugenossenschaft Oberricklingen für eine Verschmelzung entschieden?
Wohnungsgenossenschaften stehen heute vor großen Herausforderungen. Dazu gehören steigende Bau- und Instandhaltungskosten, hohe Anforderungen an energetische Modernisierung und Klimaschutz, zunehmende regulatorische Vorgaben sowie der Fachkräftemangel.
Die Baugenossenschaft Oberricklingen eG ist wirtschaftlich stabil, regional verwurzelt und verfolgt ähnliche genossenschaftliche Werte wie die OSTLAND. Im Zuge der langfristigen Nachfolgeplanung ihrer Organe und Geschäftsführung hat sich die Genossenschaft frühzeitig mit einer nachhaltigen Zukunftsperspektive beschäftigt.
Vor diesem Hintergrund haben sich beide Genossenschaften entschieden, ihre Kompetenzen und Ressourcen dauerhaft zu bündeln. Ziel der Verschmelzung ist es, wirtschaftlich stabile, leistungsfähige und zukunftssichere Strukturen zu schaffen und die genossenschaftlichen Werte langfristig zu sichern.
Wer ist die Baugenossenschaft Oberricklingen eG?
Wer ist die Baugenossenschaft Oberricklingen eG?
Die Baugenossenschaft Oberricklingen eG, Nachfolgerin der 1950 gegründeten „Gemeinnützigen Baugenossenschaft der Kriegsbeschädigten“, ist eine kleine Wohnungsbaugenossenschaft in Hannover. Ursprünglich lag ihr Fokus auf der Errichtung und Bewirtschaftung von Kleinwohnungen, darunter auch öffentlich geförderte Siedlungshäuser. Heute stellt sie ihren Mitgliedern bezahlbare, nachfragegerechte Wohnungen in attraktiven Umfeldern zur Verfügung. Dies umfasst auch Modernisierungen, energetische Sanierungen und die Pflege der Außenanlagen. Sie umfasst aktuell 252 Mitglieder, 155 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten in den Stadtteilen Ricklingen, Anderten und Limmer.
Was bedeutet die Verschmelzung für mich als Mitglied oder Mieter*in?
Was bedeutet die Verschmelzung für mich als Mitglied oder Mieter*in?
Für die Mitglieder sowie Mieterinnen und Mieter der OSTLAND ergeben sich keine unmittelbaren Veränderungen.
Bestehende Mietverträge, Ansprechpartner und Mitgliedschaften bleiben unverändert bestehen. Auch die Satzung der OSTLAND sowie die bestehenden Regelungen zur Kapitalvorsorge bleiben erhalten.
Werden sich durch die Verschmelzung die Mieten erhöhen?
Werden sich durch die Verschmelzung die Mieten erhöhen?
Nein. Alle bestehenden Mietverhältnisse bleiben unverändert bestehen.
Die Verschmelzung allein ist kein Grund für Mieterhöhungen. Mietanpassungen können auch künftig ausschließlich im gesetzlichen Rahmen erfolgen.
Die Kosten der Verschmelzung werden über vorhandene Eigenkapitalmittel beider Genossenschaften finanziert.
Was passiert mit den Geschäftsanteilen der Mitglieder?
Was passiert mit den Geschäftsanteilen der Mitglieder?
Die Mitgliedschaften und Geschäftsanteile der Mitglieder der Baugenossenschaft Oberricklingen eG werden gemäß den Regelungen der Satzung der OSTLAND Wohnungsgenossenschaft eG auf die OSTLAND übertragen.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind im Verschmelzungsvertrag geregelt und wurden vom zuständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband geprüft.
Für die bisherigen Mitglieder der OSTLAND ergeben sich hierdurch keine Änderungen ihrer Mitgliedschaft. Die Regelungen der Satzung sowie der Kapitalvorsorge bleiben unverändert bestehen.
Bleibt die OSTLAND eine unabhängige Genossenschaft?
Bleibt die OSTLAND eine unabhängige Genossenschaft?
Ja. Die OSTLAND bleibt auch weiterhin eine eigenständige Wohnungsgenossenschaft mit genossenschaftlicher Mitbestimmung.
Die Struktur einer eingetragenen Genossenschaft schützt die Mitwirkungsrechte ihrer Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter. Entscheidungen werden auch künftig innerhalb der genossenschaftlichen Gremien getroffen.
Sind die Wohnungen und Bestände der Baugenossenschaft Oberricklingen geprüft worden?
Sind die Wohnungen und Bestände der Baugenossenschaft Oberricklingen geprüft worden?
Ja. Im Vorfeld der Verschmelzung wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse, der Gebäudezustand sowie der Instandhaltungsbedarf sorgfältig geprüft.
Dabei haben sich keine Hinweise auf einen außergewöhnlichen Instandhaltungsstau ergeben. Zusätzlich wurden mögliche Sanierungsmaßnahmen sowie rechtliche und finanzielle Risiken betrachtet.
Auch der zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband hat den gesamten Prozess begleitet und bewertet.
Wird es Veränderungen in den Organen oder bei den Mitarbeitenden geben?
Wird es Veränderungen in den Organen oder bei den Mitarbeitenden geben?
Im Zuge der Verschmelzung geht der bisherige Vorstand der Baugenossenschaft Oberricklingen eG in den Ruhestand. Der Vorstand der OSTLAND Wohnungsgenossenschaft eG bleibt unverändert bestehen.
Darüber hinaus sind keine personellen Veränderungen geplant. Insbesondere sind keine Entlassungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vorgesehen.
Herr Julian Schrell, bisher Vorsitzender des Aufsichtsrats der Baugenossenschaft Oberricklingen eG, wurde als Mitglied des Aufsichtsrats der OSTLAND bei der außerordentlichen Vertreterversammlung am 2. Juli 2026 gewählt.
Welche Vorteile bringt die Verschmelzung langfristig?
Welche Vorteile bringt die Verschmelzung langfristig?
Die Verschmelzung stärkt beide Genossenschaften langfristig und schafft eine bessere Grundlage für Investitionen in den Wohnungsbestand, Modernisierungen und eine nachhaltige Entwicklung.
Durch die Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen können Synergien genutzt und Verwaltungsstrukturen effizient gestaltet werden. Gleichzeitig wird die langfristige Betreuung der Mitglieder gesichert.
Ziel bleibt bezahlbares Wohnen, eine verlässliche Betreuung sowie eine starke und zukunftsfähige Genossenschaft.
Wann wird die Verschmelzung wirksam?
Wann wird die Verschmelzung wirksam?
Die Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft Oberricklingen und die Vertreterversammlung der OSTLAND haben der Verschmelzung zugestimmt.
Sie erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2026 und wird mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister rechtswirksam.
Über diesen letzten formalen Schritt informieren wir selbstverständlich auch auf unserer Website.
Haben Sie weitere Fragen?
Wenn Sie weitere Fragen zur Verschmelzung haben, schreiben Sie uns gerne an: